Um die Zulassung zur VERAH Prüfung zu erhalten, benötigen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten mit Berufserfahrung in der Hausarztpraxis oder in einem anderen medizinischen Fachberuf mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis. Damit kann die direkte Anmeldung über www.verah.de erfolgen.
Wie wird man VERAH?
Zulassungsvoraussetzungen
zur VERAH Prüfung
Wenn Sie KEINE abgeschlossene Ausbildung zur MFA oder Krankenschwester und Pfleger haben, stellen Sie bitte den Antrag auf Zulassung. Melden Sie sich dann erst nach erfolgter Zulassung zum Kompaktseminar an.
Zulassungsvoraussetzungen zur NäPa/EVA Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen für die NäPa/EVA sind bei der für Sie zuständigen Landesärztekammer zu erfragen.
Die Lernerfolgskontrolle wird bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer absolviert. Für die Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz übernimmt das IHF die Organisation der Termine. Alle anderen Teilnehmer informieren sich bitte über die Termine zur Lernerfolgskontrolle bei der zuständigen Ärztekammer.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen
VERAH wird NäPa
Berufserfahrung ab 5 Jahren nach der Berufsausbildung in einer Hausarztpraxis
- Palliative Care – Häusliche Sterbebegleitung
- Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
- Demenz
- Ulcus Cruris
Berufserfahrung unter 5 Jahren (über 3 Jahren) nach der Berufsausbildung in einer Hausarztpraxis
- Palliative Care – Häusliche Sterbebegleitung
- Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
- Demenz
- Ulcus Cruris
Bitte beachten Sie, dass das IHF lediglich die Zulassung der VERAH-Qualifikation prüft. Sollten Sie zusätzlich die EVA/NäPa Qualifikation anstreben, bitten wir Sie bei weiteren Fragen sich mit Ihrer zuständigen Ärztekammer in Verbindung zu setzen.
NäPa wird VERAH
Berufserfahrung – keine Begrenzung
Die Anerkennung durch das IHF erfolgt, wenn
VERAH wird Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung nach § 54 Bildungsgesetz
120-stündiger medizinischer Wahlteil wird anerkannt!
Hinweis: Die Qualifikation zur VERAH darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung nach § 54 Bildungsgesetz wird VERAH
Die Anerkennung durch das IHF erfolgt, wenn
BÄK-Patientenbegleitung und Koordination /BÄK-Ambulante Versorgung älterer Menschen wird VERAH
Die Anerkennung durch das IHF erfolgt, wenn
- Präventionsmanagement 12 UE
- Gesundheitsmanagement 12 UE
- Notfallmanagement 16 UE
Weitere Inhalte zu VERAH
Newsletter
Das Institut für Hausärztliche Fortbildung (IHF) veröffentlicht regelmäßig einen praxisnahen Newsletter, der speziell für das Praxisteam konzipiert ist. In diesem Newsletter werden aktuelle, für die Hausärztliche Praxis relevante Themen behandelt und Fortbildungsmöglichkeiten vorgestellt.