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FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Account / Anmeldung

Accountpflicht

Ein Account oder auch Nutzerkonto kann allgemein als ein virtuelles Konto verstanden werden. Dieses Konto wird durch Sie mit den relevanten Informationen befüllt, um dem Konto eine individuelle Identität in unserem Shop und im Rahmen einer Fortbildungsbuchung zu geben. Neben der Speicherung Ihrer Benutzerdaten, ordnen wir Ihnen über den Account besondere Rechte zu. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, z.B. Ihre Teilnahmebescheinigungen und Rechnungen online abzurufen. Bei mehreren Anfragen und Buchungen spart der Account Zeit, da Ihre Daten bereits hinterlegt sind. Außerdem können Sie alle Ihre im Zuge einer Fortbildung entstehenden Dokumente an einem zentralen Ort einsehen. Dies bietet Ihnen den größtmöglichen Service und uns eine schnellstmögliche Abwicklung. Zudem unterstützen Sie uns mit der digitalen Abwicklung auf dem Weg zu einem papierlosen Büro: IHFgoesGreen!

Account erstellen

Im Zuge einer Fortbildungsbuchungen erstellen Sie bequem einen Account. Nutzen Sie dafür Ihre E-Mail-Adresse, über die Sie bevorzugt kontaktiert werden möchten und vergeben Sie ein zuvor selbst bestimmtes Passwort. Sollten Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, vergeben Sie ganz einfach ein neues. Nachdem wir Ihren Account freigeschaltet haben, können Sie auf alle Funktionen zugreifen.

Daten ändern

Sie können nach erfolgreicher Registrierung auch fast alle Kundendaten selbstständig ändern. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter „Änderung Kundendaten“.

Mehrere Accounts

Für eine eindeutige und datenschutzkonforme Kommunikation hinterlegen wir in jedem Account eine E-Mail-Adresse. Nur so können wir sicherstellen, dass eine genaue Zuordnung stattfindet und eine korrekte, digitale Abwicklung mit Ihnen möglich ist. Sofern eine E-Mail Adresse schon vergeben ist, können Sie keinen Account mehr eröffnen.

Account löschen

In Ausübung Ihrer Datenhoheit können Sie die Löschung des Kundenkontos jederzeit beauftragen. Hierzu benötigen wir eine Änderungsmitteilung aus Ihrem Kundenportal. Im Betreff können Sie z.B. eingeben: „Kundenkonto“ löschen. Wir führen dann für Sie den Standard zur DSGVO-konformen Löschung, gemäß Artikel 17 durch. Wir prüfen u.a., welche Daten wir aus rechtlichen Gründen noch für eine letztmalige Verarbeitung benötigen, z.B. eine ausstehende Rechnung oder die Meldung an die Landesärztekammer. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird Ihr Account gelöscht. Wir stehen im Sinne Ihrer Kundenrechte für eine hundertprozentige Rechtskonformität ein. Natürlich dürfen Sie sich jederzeit erneut bei uns anmelden.

Was kann ich tun, wenn ich mich nicht in meinen Account einloggen kann

Wenn Sie seit 01.01.2925 noch keinen Kurs gebucht haben, müssen Sie sich einen neuen Account anlegen.
Das neue IHF Kundenportal:

  • Persönliche E-Mail-Adresse: Registrieren Sie sich erstmalig beim Buchen einer Veranstaltung im IHF Kundenaccount mit Ihrer persönlichen und eindeutigen E-Mail-Adresse und Ihrem Wunschpasswort.Die mehrfache Verwendung einer allgemeinen Praxis-E-Mail-Adresse ist aus Datenschutzgründen nicht mehr zulässig
  • Persönliche Buchung: Bitte buchen Sie nur Ihre persönlichen Kurse. Das Buchen für mehrere Personen bzw. Praxisbuchungen sind nicht möglich.
  • Abweichende Rechnungsadresse: Wünschen Sie eine abweichende Rechnungsadresse, so können Sie diese natürlich separat in der Anmeldemaske angeben.
  • Zahlungsdaten: Bitte halten Sie für die Buchung die Kontodaten (IBAN) für den Lastschrifteinzug bereit. Sollte Ihr Arzt/ Ihre Ärztin die Fortbildung bezahlen, erfragen Sie bitte vor der Anmeldung die entsprechende IBAN. Der Einzug erfolgt erst nach der Fortbildung.

Besteht bereits eine Buchung, prüfen Sie bitte die E-Mailanschrift und das eingegebene Passwort. Sollten Sie dieses vergessen haben, können sie über den Button „Kennwort vergessen“ einfach ein neues anfordern.

Änderungen Kundendaten

E-Mail ändern

In diesem Fall schicken Sie uns bitte eine Mitteilung über Ihren Account (mit der zu ändernden E-Mail-Adresse). Wir stellen Ihnen die Informationen für eine Korrektur zur Verfügung.

Passwort vergessen

Auf der Anmeldeseite zu Ihrem Nutzerkonto finden Sie die Funktion „Passwort vergessen“: Klicken Sie den Button und ein neues Passwort wird an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.

Daten ändern

Aufgrund der Prozessautomatisierung kann es sein, dass bestimmte Daten von Ihnen im Hintergrund benötigt werden, z.B. Adress- oder Bankdaten für die Erstellung einer Rechnung oder einer Teilnahmebescheinigung. Eine Änderung dieser Daten ist ausschließlich durch uns möglich. Senden Sie uns in diesem Fall bitte eine Änderungsmitteilung direkt über Ihren Account. Wir nehmen dann die Änderung für Sie vor. Schauen Sie gerne auch unter dem Reiter „Fortbildungen buchen“.

Rechnungsadresse ändern

Dieser Prozess funktioniert aktuell noch nicht automatisiert, wir unterstützen Sie. Gehen Sie dazu in Ihrem Kundenkonto auf Ihr Profil und teilen uns über den Button „Änderungsmitteilung“ die neue Anschrift und den Wunsch auf Änderung der Rechnung mit. Bitte beachten Sie, dass hierfür ggf. Kosten anfallen können.

Buchungen ändern

Sie können, in Abhängigkeit des Formates, auch auf einen anderen Termin umbuchen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Erläuterungen unter dem Reiter „Fortbildungen buchen“

Fortbildung buchen

Fortbildungsbuchung

Eine Fortbildung buchen Sie selbstständig über unseren Online-Shop. Sie finden bei jedem Seminar mittig rechts des blauen Buttons „Teilnehmen“. Über diesen gelangen Sie zur Buchung und werden schrittweise durch den Prozess geführt.

E-Mail falsch

Wenn Ihre Mailadresse falsch ist, kontaktieren Sie uns bitte in den darauffolgenden Tagen. Wir stellen Ihnen sämtliche Informationen für eine Korrektur zur Verfügung. Sobald Ihr Account schon freigegeben wurde, können Sie sich einloggen und die Daten selbst anpassen.

Korrektur Fehler bei Anmeldung

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine verbindliche Anmeldebestätigung und kurz vor dem Fortbildungstermin noch einmal alle wichtigen Informationen rund um Ihre Fortbildung. Sofern Sie hier Fehler entdecken, können Sie in Ihrem persönlichen Bereich die meisten Punkte selbst beheben. Sollten Sie nicht selbst eine Änderung durchführen können, hängt dies an verschiedenen Faktoren. Senden Sie uns in diesem Fall bitte eine Änderungsmitteilung direkt über Ihren Account. Wir nehmen dann die Änderung für Sie vor.

Buchung für andere

Ein Kundenkonto kann immer nur für die Person gelten, die auch die Fortbildung besucht. Der Name und die Mailadresse, die angegeben wurden, gelten bspw. auch für das Zertifikat. Es ist aber auch möglich, eine Rechnungsadresse anzugeben, die nicht die eigene Adresse ist.

Passwort vergessen

Sofern das Kennwort vergessen wurde, können Sie die „Kennwort vergessen“-Funktion nutzen und sich ein neues Passwort zusenden lassen.

Abweichende Rechnungsadresse

Es ist möglich, eine Rechnungsadresse anzugeben, die von der persönlichen Adresse abweicht. Hierzu haben Sie während des Buchungsprozesses die Möglichkeit. Dadurch können Mitarbeitende selbst buchen und die Rechnung geht an ihren Arbeitgeber.

Rechnungsadresse ändern?

Gehen Sie in Ihrem Kundenkonto auf Ihr Profil und teilen Sie uns über den Button „Änderungsmitteilung“ die neue Anschrift und den Wunsch auf Änderung der Rechnung mit. Bitte beachten Sie, dass hierfür ggf. Kosten anfallen können.

Wartelistenbuchung

Unter Umständen ist der gewünschte Termin Ihrer Fortbildung zum Zeitpunkt der Buchung bereits ausgebucht. In diesem Fall sichern wir Ihnen einen Platz auf der Warteliste zu. Wenn ein Platz für Sie frei wird, informieren wir Sie umgehend. Ihre Buchung für die Warteliste ist dann verbindlich und Sie müssen uns nichts mehr separat bestätigen – das geschah schon mit Ihrer Wartelistenbuchung.

Gerne können Sie sich parallel bereits zu einem  freien Termin einbuchen. Beachten Sie hierbei die gültigen AGB und kostenfreien Stornierungsfristen.

Parallel laufende Kurse

Sie können gerne einen verbindlichen Platz buchen, eine zusätzliche Wartelistenbuchung ist nicht möglich. Im Sinne der Fairness der Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellt die Warteliste für alle eine Option dar, die nur diesen Kurs besuchen möchten. Daher blocken wir keine zusätzlichen Plätze in anderen Kursen, sofern Sie sich für eine Warteliste entscheiden.

Verwaltung Fortbildungen

Fortbildung umbuchen

Sie können auch auf einen anderen Termin umbuchen. Bitte beachten Sie, dass für eine Umbuchung Stornierungsgebühren anfallen können. Diese finden Sie in unseren AGB.

Die gebuchte Veranstaltung muss im Ihrem Kundenaccount storniert werden: Reiter „ Meine Veranstaltungen“, die entsprechende Veranstaltung auswählen und auf den roten Button „Storno Antrag“ klicken.

Gerne können Sie sich online dann einfach zu Ihrem Wunschtermin anmelden.

Fortbildung stornieren

Wenn Sie nicht mehr an Ihrer gebuchten Fortbildung teilnehmen möchten, können Sie Ihre Buchung stornieren. Bitte beachten, dass wir ggf. für Ihre Stornierung Bearbeitungsgebühren erheben. Die Stornierungsfristen und eventuell anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte unseren AGB.

Artikel/Module zu einer bestehenden Buchung nachträglich buchen

Verfügbare Artikel und Module finden Sie in Ihrem Kundenaccount unter der gewünschten Veranstaltung > Detailansicht.

Wählen Sie diese für die Buchung aus.

Dokument hochladen

Dokumente müssen durch Sie über Ihren persönlichen Kundenaccount https://kundenaccount.ihf-fortbildung.de/ unter Veranstaltung –> Detailansicht hochgeladen werden.

Das Dokument muss auf dem Gerät, von welchem Sie sie hochladen möchten, als PDF abgespeichert werden. Dann kann man die Datei auswählen und hochladen. Sollten Sie über keinen Scanner verfügen, um die ausgefüllte Bescheinigung einzuscannen, so gibt es mehrere kostenlose Programme für PC und Handy, um Dateien in PDF umzuwandeln.

Alternativ fotografieren Sie das Dokument mit dem Smartphone und laden Sie es in einem ZIP-Order hoch. Dafür markieren Sie die gewünschten Fotos oder den Ordner, der die Fotos enthält, machen einen Rechtsklick und wählen „Senden an“ > „ZIP-komprimierter Ordner“. Dadurch wird eine neue ZIP-Datei mit den ausgewählten Fotos erstellt und im selben Ordner gespeichert.

 

Dieser Ordner wird dann ausgewählt, um ihn im Kundenaccount hochzuladen.

Ersatzteilnehmer benennen

Diese Möglichkeit besteht, sofern Sie außerhalb der kostenfreien Stornierungsfrist sind. Wenn Sie nicht an Ihrem gebuchten Veranstaltungstermin teilnehmen können, können Sie uns jederzeit eine Ersatzteilnehmerin oder einen Ersatzteilnehmer benennen. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung weiterhin durch Sie bezahlt werden muss. Ihr Ersatz erhält aber das erforderliche Fortbildungszertifikat.

Passwort vergessen

Auf der Anmeldeseite zu Ihrem Kundenkonto finden Sie die Funktion „Passwort vergessen“: Drücken Sie den Button und anschließend wird an die hinterlegte E-Mail-Adresse ein neues Passwort gesendet.

Daten selbstständig ändern

Für alle Fragen rund um die Änderung von Daten lesen Sie bitte auch den FAQ Punkt: Korrektur Fehler bei Anmeldung. Bezüglich nicht änderbarer Daten: Aufgrund der Prozessautomatisierung kann es sein, dass bestimmte Daten von Ihnen im Hintergrund benötigt werden. Bspw. Adress- oder Bankdaten für die Erstellung einer Rechnung oder der Teilnahmebescheinigung. Damit Ihnen hier keine Nachteile entstehen, blockieren wir hier eine direkte Änderung durch Sie. Die Daten können dann aber durch uns geändert werden. Senden Sie uns in diesem Fall bitte eine Änderungsmitteilung direkt über Ihren Account. Wir nehmen dann die Änderung für Sie vor.

Fortbildungsort und Unterlagen

Unterlagen / Bestätigungen

Ihre Teilnahmebestätigung und sonstige Unterlagen, bspw. Rechnungen oder Handouts, finden Sie nach Ihrer Fortbildung in Ihrem persönlichen Kundenkonto. Zudem informieren wir Sie jedes Mal separat per E-Mail, wenn es neue Unterlagen in Ihrem Kundenkonto gibt.

Teilnehmerunterlagen

Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Kursbeschreibungen. Entweder stellen wir Ihnen die Unterlagen digital zur Verfügung oder Sie erhalten alle für Ihre Veranstaltung benötigten Unterlagen vor Ort. Falls weitere Materialien von Ihnen mitgebracht werden müssen oder Sie sich speziell auf die Fortbildung vorbereiten müssen, informieren wir vorab. Bei allen unseren Onlineveranstaltungen schicken wir Ihnen die benötigten Unterlagen, an die von Ihnen hinterlegte Adresse.

Fortbildungszeiten / Ablauf

Ihre Fortbildungszeiten und den Fortbildungsort finden Sie auf der Detailseite Ihrer Fortbildung und sowie nach bestätigter Anmeldung in Ihrer Bestätigung. Der Veranstaltungsablauf/Agenda und die Pausenzeiten werden vor Ort von den Referentinnen und Referenten bekannt gegeben.

Stornierung und Absage

Fortbildungsabsage

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder der Referentin, höhere Gewalt) abzusagen. Bei Absagen werden Sie umgehend von uns informiert.

Fortbildung stornieren

Stornierungen müssen durch Sie selber über Ihren Kundenaccount https://kundenaccount.ihf-fortbildung.de/ erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Nicht-ärztliche Fortbildungen für das Praxisteam laut unseren AGB Ziffer 1.67 bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn stornierbar sind.

Bei einer Stornierung nach Ablauf der Fristen oder bei Nichterscheinen werden 100% der Teilnahmegebühr berechnet und zur Zahlung fällig.

Teilnehmerzahlen

Teilnehmeranzahl

Die Teilnehmerzahl variiert pro Fortbildung. Die maximale Teilnehmerzahl orientiert sich dabei am didaktischen Konzept der Fortbildung selbst. Sie finden direkt unter dem jeweiligen Fortbildungstitel unsere Ampel. Diese zeigt den verfügbaren Status von Teilnehmerplätzen an:

  • Grün = Plätze frei
  • Gelb = Wenige Plätze frei 
  • Rot = Ausgebucht

Bei einer ausgebuchten Fortbildung haben Sie noch die Möglichkeit, sich auf die Warteliste einzubuchen.

Buchungsplattformen

Buchungsportale IHF

Wir nutzen zwei Portale, um Ihnen jeweils einen einzigen Zugangspunkt zu verschiedenen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Aus unserer Sicht sparen Sie dadurch Zeit und erhalten eine vereinfachte Navigation. Univiva nutzen wir aktuell für die Abwicklung der digitalen und hybriden Formate, während Sie im IHF-Shop unter www.ihf-fortbildung.de sämtliche anderen Produkte erwerben können. Angefangen von eintägigen Fortbildungen über die Fortbildungswochen bis hin zu den VERAH-Kompaktseminaren. Klar formuliertes Ziel des IHF ist es, im Laufe des nächsten Jahres alle Veranstaltungen auf eine einzige Plattform umzuziehen.

univiva Buchungen

Wir nutzen zwei Portale, um Ihnen jeweils einen einzigen Zugangspunkt zu verschiedenen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Aus unserer Sicht sparen Sie dadurch Zeit und erhalten eine vereinfachte Navigation. Univiva nutzen wir aktuell für die Abwicklung der digitalen und hybriden Formate, da hier ein direkter Anschluss zur Webinarsoftware gegeben ist. Klar formuliertes Ziel des IHF ist es, im Laufe des nächsten Jahres alle Veranstaltungen auf eine einzige Plattform beim IHF umzuziehen.

Praxisbuchung

Ein Kundenkonto kann immer nur für die Person gelten, die auch die Fortbildung besucht. Der Name und die Mailadresse, die angegeben wurden, gelten bspw. auch für das Zertifikat. Daher können Sie mit einem Konto nur für die im Konto aufgeführte Person buchen. Natürlich steht es Ihnen frei, mit entsprechender Legitimierung Ihrer Kolleginnen und Kollegen, auch für diese Konten zu eröffnen und Buchungen zu tätigen. Eine Buchung für mehrere Personen über ein Konto scheidet aus.

Nutzerkonto und Datensicherheit

DSGVO

Ihre Daten werden bei uns mit höchster Priorität geschützt, sämtliche datenverarbeitenden Rechenzentren liegen in Deutschland und erfüllen strengste Sicherheitsvorkehrungen zum Datenschutz.

Spam & Werbung

Wir versichern, dass wir diese Mail-Adresse ausschließlich zur Kommunikation und im Sinne Ihrer datenschutzrechtlichen Einwilligung verwenden. Eine doppelte Verwendung z.B. zur Weitergabe zu Werbezwecken schließt sich aus.

Datenschutzbeauftragter

Sie haben dennoch ein Anliegen!? Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier https://ihf-fortbildung.de/datenschutzinformationen/ und Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter:

Datenschutzbeauftragter IHF e. V.
Edmund-Rumpler-Straße 2
51149 Köln
Tel.: 0221-5756-1111
E-Mail: dsb@hzv.de

VERAH-Fortbildung

Zulassung zur VERAH Fortbildung

Um die Zulassung zur VERAH Prüfung zu erhalten, benötigen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten oder als Gesundheits- und Krankenpflegerin mit ersten Berufserfahrungen in der Hausarztpraxis.

Sollten Sie die Ausbildung in einem anderen medizinischen Fachberuf absolviert haben, benötigen Sie  zwei Jahre Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis. In beiden Fällen kann die direkte Anmeldung über https://verah.ihf-fortbildung.de/formate/verah-fortbildung/ erfolgen.

Wenn Sie KEINE abgeschlossene Ausbildung zur MFA oder Krankenschwester und Pfleger haben, stellen Sie bitte den Antrag auf Zulassung. Bitte melden Sie sich zuerst zu Ihrem gewünschten Kompaktseminar an und reichen uns dann den Antrag über Ihren Kundenaccount ein.

Anerkennung von Qualifikationen (z.B. NäPa)

Das modulare Prinzip erlaubt es, bereits in der Vergangenheit absolvierte Fortbildungen bzw. Fortbildungen von anderen Veranstaltern auf das Gesamtcurriculum VERAH anrechnen zu lassen und dadurch Zeit und Geld zu sparen.

Die Anerkennung durch das IHF erfolgt, wenn

  • ein schriftlicher Antrag hierzu spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn vorliegt,
  • alle dazu nötigen Teilnahmenachweise, Zertifikate und aussagekräftigen Unterlagen zum Inhalt eingereicht werden,
  • die Fortbildung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (bei Notfall-/Wundseminaren nicht länger als zwei Jahre).

MEHR ERFAHREN!

Kann ich alle VERAH Module online absolvieren

Die komplette VERAH-Fortbildung kann online in Form von WEB-Seminaren absolviert werden.

Auch bei den WEB-Seminaren besteht zu den gebuchten Terminen eine anwesenheitspflicht.

Die Teilnahme am Seminar ist nur mit funktionierender Kamera sowie Mikrofon möglich. Ohne Sichtbarkeit und Mikrofon wird die Teilnahme nicht angerechnet und dennoch kostenpflichtig berechnet.

Verpflegung/Übernachtung

Verpflegung
Die enthaltene Verpflegung umfasst in der Regel folgende Standardleistungen:
• Mineralwasser im Seminarraum
• Kaffeepause am Vormittag mit Kaffee, Tee und Gebäck oder kleinem Snack
• Mittagessen als Menü inkl. einem Getränk (es stehen zwei Gerichte zur Auswahl; ein Fleischgericht/ein vegetarisches Gericht) oder Mittagessen in Buffetform
• Kaffeepause am Nachmittag mit Kaffee, Tee und Gebäck oder kleinem Snack
Sollten Sie an Unverträglichkeiten oder Allergien leiden, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Hotel/Veranstaltungspartner in Verbindung und sprechen über die Möglichkeit einer individuellen Lösung.

Übernachtungsmöglichkeiten
Falls Sie eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen können Sie sich gern selbstständig beim jeweiligen Veranstaltungsort erkundigen.

Versicherung während der Fortbildung

Zur gesetzlichen Unfallversicherung

  1. Berufliche Bildungsmaßnahmen der medizinischen Angestellten sind immer dann versichert, wenn diese aufgrund betrieblichen Auftrags durch die Praxis teilnimmt. Ansonsten nur, wenn ein konkretes, unmittelbares und erkennbar gewordenes Interesse der Praxis an der beruflichen Weiterbildung besteht.
  2. Auf Wegen und Reisen außerhalb der Praxis, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit (u.a. des Beschäftigungsverhältnisses i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) zurückgelegt werden, unterliegt der/die Praxismitarbeiter/-in dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach Maßgabe der § 8 Abs. 2 Nm. 1 bis 4 SGB VII, weil diese Wege Bestandteil der betrieblichen Tätigkeit sind (Betriebswege). Es handelt sich dabei anders als bei der Fahrt von und zur Praxis (Arbeitsstätte), die zwar auch vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz umfasst ist, um einen Wegeunfall, der beitragsrechtlich und haftungsrechtlich bei den Beitragszuschlägen berücksichtigt wird. Diese Art der Tätigkeit oder „Ausweitung“ der üblichen Tätigkeit der Praxismitarbeiter/-innen innerhalb der räumlich umschlossenen Praxis, muss daher gegenüber der Unfallversicherung angezeigt werden.

Berufserfahrung

Um die Zulassung zur VERAH Prüfung zu erhalten, benötigen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung zur medizinischen Fachangestellten mit einschlägiger Berufserfahrung in der Hausarztpraxis oder in einem anderen medizinischen Fachberuf mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis.

Sollte die erforderliche Berufsausbildung bei Ihnen nicht vorhanden sein, reichen Sie uns bitte den Antrag auf Zulassung ein.

Gültigkeit Module

Die Module haben eine Gültigkeit von 36 Monaten, sodass auch die Prüfung nach 3 Jahren bestanden sein muss.

Ausnahme sind die Module Notfall,- und Wundmanagement, diese müssen nach 2 Jahren erneut absolviert werden um die Zulassung zur VERAH Prüfung zu erlangen.

Nach den 36 Monaten müssen alle Module nachgeholt werden, damit die Prüfungszulassung erneut gegeben ist.

Praktikum

Das Praktikum müssen Sie bei einem Ihrer Netzwerkpartner absolvieren.
Damit sind Schnittstellen Ihres Praxisalltags gemeint, wie z. B. Apotheken, Sanitätshäuser, Pflegeheime etc. Das Praktikum darf gesplittet werden, wobei es pro Partner min. 4 UE betragen muss.

Maximal 50% des Praktikums darf bei einem Facharzt absolviert werden. Vorausgesetzt dieses wird nicht in der eigenen Praxis absolviert

Tätigkeiten innerhalb der letzten 3 Jahren in einem medizinischen Beruf, welcher für die Abläufe in der Hausarztpraxis als Netzwerkpartner eine Rolle einnimmt, werden als Praktikum anerkannt. Dies gilt auch für den Beruf des Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenschwestern). Bitte senden Sie einen entsprechenden Nachweis (Beschäftigungsnachweis, Arbeitszeugnis) über das vergangene Beschäftigungsverhältnis, mit den Prüfungsunterlagen, zu.

Unsere Empfehlung: Das Praktikum sollten Sie nach dem Kompaktseminar absolvieren.
Sollte dies aus praxisinternen Gründen nicht möglich sein, akzeptieren wir auch im Vorfeld abgeleistete Praktika, diese dürfen jedoch nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Was passiert wenn ich krank werde

Generell lässt es unsere Prüfungsordnung zu, dass sie 10% des Kurses verpassen können.

Bitte melden Sie sich direkt bei uns und besuchen Sie den Kurs nach Genesung wieder.

Muss die VERAH Fortbildung aufgefrischt werden

Für VERAH besteht keine Fortbildungspflicht.

Dennoch gibt es verschiedene freiwillige Fortbildungsangebote, mit denen VERAH ihr Wissen vertiefen und auf dem aktuellen Stand halten können. Dazu gehören zum Beispiel Fresh‑Up‑Kurse,  die VERAHplus Module und VERAH Kongresse.

Alle Formate

VERAH-Prüfung

Ablauf Prüfung

Die VERAH Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen:

  • Schriftlicher Teil: Zur Abschlussprüfung gehört eine schriftliche Hausarbeit. Verlangt wird eine konzeptorientierte Fallbeschreibung, welche sich mit mindestens drei VERAH-Modulen befasst. Der Umfang dieser Hausarbeit soll zwischen 8 und 12 Din A4 Seiten betragen. Berücksichtigen Sie dabei, dass Ihre Prüfungsunterlagen spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin über Ihren Kundenaccount eingereicht werden müssen.
  • Mündlicher Teil: Die Zulassung zur mündlichen Prüfung kann nur erfolgen, wenn der schriftliche Teil bestanden ist. Die mündliche Prüfung ist in Form eines Prüfungskolloquiums aufgebaut. Das heißt, dass vier Prüflinge gemeinsam insgesamt eine Stunde (15 min. pro Teilnehmer) zu Ihren Hausarbeiten und den, in der VERAH Fortbildung absolvierten, Modulen befragt werden. Der Prüfungsausschuss besteht aus Hausärztin/Hausarzt, nichtärztlicher Prüferin/Prüfer und einem  Mitarbeitenden des Teams MFA und VERAH Fortbildung.

Abgabefrist Prüfunterlagen

Aufgrund der Chancengleichheit muss die Abgabe der Unterlagen bis zum Abgabetermin erfolgen. Den Abgabetermin finden Sie unter dem jeweiligen Prüftermin.

Ansonsten ist die Zulassung zur VERAH-Prüfung nicht gewährleistet.

Wie kann ich die Prüfunterlagen einreichen

Die Unterlagen müssen von Ihnen über Ihren persönlichen Kundenaccount unter https://kundenaccount.ihf-fortbildung.de/ hochgeladen werden.

Die Unterlagen sind vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und – sofern erforderlich – abzustempeln. Anschließend speichern Sie die Datei auf dem Gerät, von dem aus Sie den Upload durchführen möchten. Danach können Sie die entsprechende Datei auswählen und hochladen.

Falls Ihnen kein Scanner zur Verfügung steht, gibt es verschiedene kostenlose Programme für PC und Smartphone, mit denen sich Dokumente in eine PDF-Datei umwandeln lassen.

Alternativ können Sie die Unterlagen mit dem Smartphone fotografieren und die Bilder in einem ZIP-Ordner hochladen. Markieren Sie dazu die gewünschten Fotos oder den Ordner, der die Fotos enthält, klicken Sie mit der rechten Maustaste darauf und wählen Sie „Senden an“ > „ZIP-komprimierter Ordner“. Dadurch wird eine neue ZIP-Datei mit den ausgewählten Bildern erstellt und im selben Verzeichnis gespeichert.

Diese ZIP-Datei kann anschließend im Kundenaccount zum Upload ausgewählt werden.

Prüfungsunterlagen vollständig/ Anmeldestatus "Registriert"

Nach der Anmeldung zur VERAH Prüfung steht der Status in Ihrem Kundenaccount auf „registriert“. Der Status ändert sich erst auf „angemeldet“, wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Meldeformular versenden

Bitte senden Sie das Meldeformular an die angegebene Faxnummer:

01805-002425501

Bei abrechnungstechnischen Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Nummer:

02203 5756 1111

Praktikum

Das Praktikum müssen Sie bei einem Ihrer Netzwerkpartner absolvieren.
Damit sind Schnittstellen Ihres Praxisalltags gemeint, wie z. B. Apotheken, Sanitätshäuser, Pflegeheime etc. Das Praktikum darf gesplittet werden, wobei es pro Partner min. 4 UE betragen muss.

Maximal 50% des Praktikums darf bei einem Facharzt absolviert werden. Vorausgesetzt dieses wird nicht in der eigenen Praxis absolviert

Tätigkeiten innerhalb der letzten 3 Jahren in einem medizinischen Beruf, welcher für die Abläufe in der Hausarztpraxis als Netzwerkpartner eine Rolle einnimmt, werden als Praktikum anerkannt. Dies gilt auch für den Beruf des Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenschwestern). Bitte senden Sie einen entsprechenden Nachweis (Beschäftigungsnachweis, Arbeitszeugnis) über das vergangene Beschäftigungsverhältnis, mit den Prüfungsunterlagen, zu.

Unsere Empfehlung: Das Praktikum sollten Sie nach dem Kompaktseminar absolvieren.
Sollte dies aus praxisinternen Gründen nicht möglich sein, akzeptieren wir auch im Vorfeld abgeleistete Praktika, diese dürfen jedoch nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Lernerfolgskontrolle NäPa (LEK)

Die Lernerfolgskontrolle wird bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer absolviert. Für die Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz übernimmt die Organisation der Termine das IHF. Alle anderen Teilnehmer, informieren sich bitte über die Termine zur Lernerfolgskontrolle, bei Ihrer zuständigen Ärztekammer.

VERAH/NäPa - Refresher

Teilnehmerzertifikat Refresher

Das Teilnahmezertifikat für den gesamten Refresher, welches Sie nach dem Präsenzunterricht bekommen, müssen Sie an ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung weiterleiten.

Teilnahmebescheinigung bestandener eLearning-Kurse

Am Ende des entsprechenden Kurses können Sie Ihr persönliches Zertifikat herunterladen und/oder ausdrucken. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich das Zertifikat auch an eine frei wählbare E-Mailadresse zusenden zu lassen.

Wieso habe ich meine Teilnahmebescheinigung noch nicht erhalten

Es gibt ein paar Gründe, warum die Teilnahmebescheinigung nach einem VERAH/NäPa‑Refresher auf sich warten lässt:

  1. Die Bescheinigung wird ausschließlich im Kundenaccount zur Verfügung gestellt. Bitte prüfen Sie in Ihrem Kundenaccount, ob diese wirklich nicht vorliegt.
  2. Prüfen Sie in Ihrem Kundenaccount, ob etwaige Nachrichten vom IHF bezüglich fehlender Unterlagen vorliegen.
  3. Die E-Learnings wurden nicht absolviert (Sie erreichen die e-Akademie unter https://www.vomfach.verah.de.)
  4. Die Kompetenzbescheinigung wurde nicht im persönlichen Kundenaccount https://kundenaccount.ihf-fortbildung.de/ hochgeladen.
  5. Die Kompetenzbescheinigung wurde nicht unterschrieben und gestempelt.
  6. Sie haben die E-Learnings nach dem Abgabetermin absolviert. Bitte senden Sie uns eine Information an verah@ihf-fortbildung.de.

Achtung! Bei Zusendungen per Fax, Mail oder Post der Kompetenzbescheinigungen kann unsererseits keine Teilnahmebescheinigung erstellt werden!

Regelmäßige Teilnahme

Gemäß Delegationsvereinbarung der KBV müssen NäPa/EVA alle drei Jahre an einem Refresher teilnehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV.

eLearnings nicht rechtzeitig absolviert

Die Teilnahme an dem Präsenztag ist trotzdem möglich, allerdings erfolgt der Erhalt des Teilnahmezertifikats für die KV erst, wenn alle Voraussetzungen (eLearning, Kompetenzbescheinigung, Präsenztag) erfüllt und nachgewiesen sind.

Was passiert, wenn der Refresher länger als 3 Jahre zurückliegt

Die Delegationsvereinbarung der KV verlangt, dass der VERAH/NäPa‑Refresher, für die Abrechnungsgenehmigung, alle drei Jahre besucht werden muss.

Entscheidend ist, dass nicht die NäPa- Qualifikation erlischt, sondern dass Ärztinnen und Ärzte nur mit gültigem Refresher die entsprechenden GOPs im EBM abrechnen dürfen.

  • Die NäPa‑Qualifikation bleibt bestehen.
  • Die Abrechnungsgenehmigung ruht, bis der VERAH/ NäPa – Refresher nachgeholt wird.

Um den genauen Stichtag in Erfahrung zu bringen oder etwaige Fristverlängerungen zu beantragen, muss zwingend die zuständige KV kontaktiert werden.

Fristverlängerung

Um den genauen Stichtag für Ihren VERAH/ NäPa – Refresher in Erfahrung zu bringen oder etwaige Fristverlängerungen zu beantragen, muss zwingend die zuständige KV kontaktiert werden.

VERAH Shop

Bestellungen einsehen

Ihre Bestellungen können Sie, wenn sie im VERAH-Shop angemeldet sind, über „Konto -> Mein Konto“ einsehen.

VERAH Abrechnung

Ab wann kann abgerechnet werden

Die Abrechnung kann in der Regel erst ab dem Folgequartal, nach Abschluss der Gesamtqualifikation, das heißt nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung, erfolgen.

Damit Ihre Praxis zukünftig den VERAH-Zuschlag pro eingeschriebenen chronisch kranken HZV-Patienten erhalten und/oder je nach HZV-Vertrag den VERAH-Besuch abrechnen kann, faxen Sie bitte unbedingt das Meldeformular VERAH, nach bestandener VERAH Prüfung, an die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG AG).

Eine Übersicht der mit dem Hausärzteverband Ihrer Region abgeschlossenen HZV-Verträge und der entsprechenden VERAH-Vergütungen, sowie die Meldeformulare finden Sie unter www.hausaerzteverband.de.

Ab wann kann abgerechnet werden

Die Abrechnung kann in der Regel erst ab dem Folgequartal, nach Abschluss der Gesamtqualifikation, das heißt nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung, erfolgen.

Damit Ihre Praxis zukünftig den VERAH-Zuschlag pro eingeschriebenen chronisch kranken HZV-Patienten erhalten und/oder je nach HZV-Vertrag den VERAH-Besuch abrechnen kann, faxen Sie bitte unbedingt das Meldeformular VERAH, nach bestandener VERAH Prüfung, an die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG AG).

Eine Übersicht der mit dem Hausärzteverband Ihrer Region abgeschlossenen HZV-Verträge und der entsprechenden VERAH-Vergütungen, sowie die Meldeformulare finden Sie unter www.hausaerzteverband.de.

Newsletter

Das Institut für Hausärztliche Fortbildung (IHF) veröffentlicht regelmäßig einen praxisnahen Newsletter, der speziell für das Praxisteam konzipiert ist. In diesem Newsletter werden aktuelle, für die Hausärztliche Praxis relevante Themen behandelt und Fortbildungsmöglichkeiten vorgestellt.