VERAH/NäPa Refresher:
Der VERAH/NäPa Refresher ist die Voraussetzung dafür, dass Haus- und Fachärzte die Genehmigung für die Abrechnung von NäPa (nichtärztlicher Praxisassistenz) behalten. Sie ist gemäß der Delegationsvereinbarung alle drei Jahre zu wiederholen.
Pflichtunterweisung:
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen Praxis- oder MVZ-Inhaber dafür Sorge tragen, dass alle ihre Mitarbeitenden einmal jährlich zu verschiedenen Themen unterwiesen werden. Hierzu zählen: