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Memorandum of Understanding

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Das gemeinsame Ziel von Bundesärztekammer und IHF die Qualifikationen wechselseitig anzuerkennen, ist seit 2014 erreicht.

Die Qualifikation von Mitarbeitende in Praxen niedergelassener Ärztinnen/Ärzte ist eine wichtige und kontinuierliche Aufgabe, um die hohe Betreuungs- und Versorgungsqualität in den Arztpraxen zu sichern und weiter zu entwickeln sowie eine Unterstützung und Entlastung der Ärztinnen/Ärzte zu ermöglichen. Das gemeinsame Ziel von Bundesärztekammer und Hausärztinnen-und Hausärzteverband/IHF ist es, die Qualifikationen von IHF und Ärztekammern wechselseitig anzuerkennen, um die Einheitlichkeit und die Flexibilität in der Versorgung zu fördern.

Mit einem VERAH-Abschluss kann durch die erfolgreiche Teilnahme an weiteren VERAHplus Modulen die Qualifikation zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa)/Entlastende Versorgungsassistentin (EVA) erworben werden. Mit Erwerb der Kammerqualifikation kann zusätzlich zur HZV Pauschale auch über den EBM abgerechnet werden.

Den genauen Wortlaut des Memorandum of Understanding (MOU) finden Sie hier

Vereinbarung im Einzelnen

Kompetenzbescheinigungen

Die BÄK ist bereit, die im VERAH Konzept enthaltenen Kompetenzbescheinigungen anzuerkennen, nachdem Anpassungen hinsichtlich des Verfahrens, der Darstellungsform und der Verbindlichkeit der Bescheinigungen in Abstimmung mit dem Verband medizinischer Fachberufe erfolgt sind.

Anrechnung der Qualifikation einer Nichtärztlichen Praxisassistentin auf die VERAH Qualifikation

Die Qualifikation der Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPA) wird auf die VERAH angerechnet. Wenn die NäPA zusätzlich das VERAH Modul Praxismanagement (und ggf. weitere Module) und eine Bescheinigung des ärztlichen Arbeitgebers über praktische Tätigkeiten unter Einbeziehung der „Netzwerkpartner“ im Umfang von 40 UE und weitere Schlüsselkompetenzen nachweist sowie eine Ergänzungsprüfung durch das IHF erfolgreich ablegt, erhält sie das VERAH Zertifikat.

Die VERAH Prüfung bezieht sich auf die von der Qualifikation der NäPA nicht abgedeckten Inhalte und wird in Form eines mündlichen Kolloquiums auf der Basis der vorzulegenden Hausarbeit durchgeführt.

Anrechnung der Qualifikation einer VERAH auf die Nichtärztliche Praxisassistentin

Die Qualifikation der VERAH wird auf die NäPA angerechnet. Wenn die VERAH zusätzlich – ausgehend von einer mittleren Berufserfahrung von 5 bis 10 Jahren – weitere 20 Theoriestunden 40 UE Praktikum und 20 weitere Hausbesuche nachweist sowie eine Ergänzungsprüfung/-Lernerfolgskontrolle erfolgreich ablegt, wird sie als NäPA anerkannt.

Die 20 zu erbringenden Theoriestunden sind in Form von VERAHplus Kursen

  • Palliative care (6 UE)
  • Schmerz (4 UE)
  • Demenz (4 UE)
  • Ulcus Cruris (6 UE)

und/oder in Form von Modulen aus dem Curriculum der NäPA

  • Arzneimittelversorgung (8 UE)
  • Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 UE)
  • Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis (8 UE)
  • Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung (15 UE)

nachzuweisen.

VERAH mit Berufserfahrung unter 5 Jahren müssen zusätzlich ein Modul „Arzneimittelversorgung“ von mindestens 8 UE sowie weitere Fortbildungsmodule von mindestens 12 UE (insgesamt mindestens 20 Stunden) aus den o. g. Aufbaumodulen nachweisen.

Die Ergänzungsprüfung bezieht sich auf die von der Qualifikation der VERAH nicht abgedeckten Inhalte. Sie besteht aus einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle bei der Ärztekammer im Umfang von höchstens 30 Minuten.

Anrechnung der Curricula der BÄK auf die VERAH Qualifikation

Die in den BÄK Curricula „Patientenbegleitung und Koordination“ und „Ambulante Versorgung älterer Menschen“ erbrachten 84 UE werden für die VERAH Qualifikation angerechnet. Bei zusätzlichem Nachweis eines 20 stündigen Kurses mit den Themen Präventionsmanagement, Gesundheitsmanagement und Notfallmanagement, einer Bescheinigung des ärztlichen Arbeitgebers über praktische Tätigkeiten unter Einbeziehung der „Netzwerkpartner“ im Umfang von 40 UE und weitere Schlüsselkompetenzen sowie der bestandenen VERAH Prüfung wird das VERAH Zertifikat erteilt.

Anrechnung der VERAH...

… als 120 stündiger medizinischer Wahlteil für die Qualifikation als Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung nach § 54 Berufsbildungsgesetz

Newsletter

Das Institut für Hausärztliche Fortbildung (IHF) veröffentlicht regelmäßig einen praxisnahen Newsletter, der speziell für das Praxisteam konzipiert ist. In diesem Newsletter werden aktuelle, für die Hausärztliche Praxis relevante Themen behandelt und Fortbildungsmöglichkeiten vorgestellt.