Die Qualifikation von Mitarbeitende in Praxen niedergelassener Ärztinnen/Ärzte ist eine wichtige und kontinuierliche Aufgabe, um die hohe Betreuungs- und Versorgungsqualität in den Arztpraxen zu sichern und weiter zu entwickeln sowie eine Unterstützung und Entlastung der Ärztinnen/Ärzte zu ermöglichen. Das gemeinsame Ziel von Bundesärztekammer und Hausärztinnen-und Hausärzteverband/IHF ist es, die Qualifikationen von IHF und Ärztekammern wechselseitig anzuerkennen, um die Einheitlichkeit und die Flexibilität in der Versorgung zu fördern.
Mit einem VERAH-Abschluss kann durch die erfolgreiche Teilnahme an weiteren VERAHplus Modulen die Qualifikation zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa)/Entlastende Versorgungsassistentin (EVA) erworben werden. Mit Erwerb der Kammerqualifikation kann zusätzlich zur HZV Pauschale auch über den EBM abgerechnet werden.
Den genauen Wortlaut des Memorandum of Understanding (MOU) finden Sie hier