Sobald Sie das Kompaktseminar und das Praktikum absolviert haben, wird es Zeit sich auf die Schlussphase und den Prüfprozess vorzubereiten. Stellen Sie sicher, dass Sie im Besitz aller neun Teilnahmebescheinigungen und acht Kompetenzbescheinigungen sind. Diese erhalten Sie nach jeder Fortbildung durch das IHF bzw. stellvertretend durch Ihre Referenten. Die Kompetenzbescheinigungen müssen vom Arbeitgeber unterzeichnet und gestempelt sein.
Schriftlicher Teil: Zur Abschlussprüfung
gehört eine schriftliche Hausarbeit. Verlangt wird eine
konzeptorientierte Fallbeschreibung, welche sich mit mindestens drei VERAH-Modulen befasst. Der Umfang dieser Hausarbeit soll zwischen 8 und 12 Din A4 Seiten betragen und ist in dreifacher Ausführung einzureichen. Berücksichtigen Sie dabei, dass Ihre Prüfungsunterlagen spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Institut für Hausärztliche Fortbildung (IHF) e.V. eingereicht werden müssen.
Mündlicher Teil: Die Zulassung zur mündlichen Prüfung kann nur erfolgen, wenn der schriftliche Teil bestanden ist. Die mündliche Prüfung ist in Form eines Prüfungskolloquiums aufgebaut. Das heißt, dass vier Prüflinge gemeinsam insgesamt eine Stunde (15 min. pro Teilnehmer) zu ihren Hausarbeiten und den, in der VERAH Fortbildung absolvierten, Modulen befragt werden. Der Prüfungsausschuss besteht aus einer/m Hausärztin/Hausarzt, einer/m nichtärztlichen Prüfer/in und eines/r Mitarbeitenden des VERAH Teams.
Die NäPa Prüfung, auch Lernerfolgskontrolle genannt, wird von uns für die Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz organisiert. Sollten Sie in einem anderen Bundesland angestellt sein, wenden Sie sich für die Prüfungstermine sowie bei weiteren Fragen bitte an Ihre zuständige Ärztekammer. Einige Termine finden Sie hier:
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