VERAH in der HZV
Das Zuhause der VERAH ist die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV). In den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung ist für diejenigen Praxen, die eine Medizinische Fachangestellte mit einer VERAH-Qualifikation beschäftigen, ein Zuschlag auf die Honorarpauschale für Chroniker vereinbart.
Bei der HZV hängen Honorare nicht von der Praxisgröße ab.
Pauschalen sowie Einzelleistungen der VERAH im Hausbesuch werden vergütet.
In manchen HZV-Verträgen besteht die Möglichkeit einen Besuch der VERAH beim Patienten als Einzelleistung abzurechnen.
Keine Mindestanzahl zu behandelnder Patienten.
Abrechnung über den EBM
Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Bundesärztekammer und dem IHF e.V. ist es MFA mit einer VERAH Qualifikation möglich zusätzlich die NäPa/EVA Qualifikation und somit die Abrechnungsgenehmigung der KV zu erlangen.
Zum Erhalt der Abrechnungsgenehmigung muss, gemäß
Delegationsvereinbarung, die Fortbildung VERAH/NäPa – Refresher alle drei Jahre wiederholt werden.