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Thema

Abrechnung

Abrechnung HZV/EBM

VERAH in der HZV

Das Zuhause der VERAH ist die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV). In den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung ist für diejenigen Praxen, die eine Medizinische Fachangestellte mit einer VERAH-Qualifikation beschäftigen, ein Zuschlag auf die Honorarpauschale für Chroniker vereinbart.

Bei der HZV hängen Honorare nicht von der Praxisgröße ab.
Pauschalen sowie Einzelleistungen der VERAH im Hausbesuch werden vergütet.
In manchen HZV-Verträgen besteht die Möglichkeit einen Besuch der VERAH beim Patienten als Einzelleistung abzurechnen.
Keine Mindestanzahl zu behandelnder Patienten.

Abrechnung über den EBM

Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Bundesärztekammer und dem IHF e.V. ist es MFA mit einer VERAH Qualifikation möglich  zusätzlich die NäPa/EVA Qualifikation und somit die Abrechnungsgenehmigung der KV zu erlangen.

Zum Erhalt der Abrechnungsgenehmigung muss, gemäß Delegationsvereinbarung, die Fortbildung VERAH/NäPa – Refresher alle drei Jahre wiederholt werden.

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